Brexit: Auswirkungen auf das Vergaberecht
Nach Jahren zäher Verhandlungen und mehrerer Aufschübe ist es Ende Dezember 2020 doch noch zu einem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem – austrittswilligen – Vereinigten Königreich gekommen. Damit konnte der allgemein nicht gewünschte “harte Brexit” verhindert werden.
Das Abkommen regelt seit dem 1.1.2021 die Beziehungen der EU mit dem nunmehrigen Drittstaat Vereinigtes Königreich. Es zielt auf eine umfassende Wirtschaftspartnerschaft ab. Ein Teil des Abkommens bezieht sich auf die öffentliche Beschaffung bzw. das Vergaberecht. Hier stellt sich sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Unternehmen beiderseits des Ärmelkanals eine Vielzahl an Fragen. Kann ich wie bisher an Ausschreibungen teilnehmen? Was muss ich als öffentlicher Auftraggeber beachten? Gibt es Unterschiede zum bisherigen “EU-Beschaffungswesen”? Wo finde ich nun Ausschreibungen im Vereinigten Königreich? Wie kann ich mich in Zukunft gegen Entscheidungen von britischen öffentlichen Auftraggebern wehren?
Antworten auf diese (und andere) Fragen finden Sie im beiliegenden Client Alert.
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