Das Vergabeprogramm der neuen Koalition
Vergaberechtliche Analyse des Regierungsprogramms
Entbürokratisierung und Europe First
Nach monatelangen Verhandlungen wurde heute das Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung für die Legislaturperiode 2025 – 2029 veröffentlicht. Neben einer Vielzahl politischer und wirtschaftlicher Maßnahmen enthält das Programm auch einige vergaberechtlich relevante Punkte, nachstehend zusammengefasst:
- Flexibilisierung im Unterschwellenbereich:
- Die Schwelle für Direktvergaben im Baubereich soll auf EUR 200.000 angehoben werden (bisher EUR 100.000)
- Die Schwelle für Direktvergaben im Bereich Liefer- und Dienstleistungen soll auf EUR 150.000 angehoben werden (bisher EUR 100.000)
- Die Schwelle für nicht offene Verfahren im Baubereich soll auf EUR 2 Mio angehoben werden (bisher EUR 1 Mio)
- Die seit 2008 (mit Unterbrechung) mehrfach verlängerte Schwellenwerte-Verordnung soll ins Dauerrecht überführt werden.
- Diese Maßnahmen bringen deutliche Erleichterungen und sind aus Sicht der Praxis zu begrüßen.
- Stärkung Bestbieterprinzip und Entbürokratisierung: Das Regierungsprogramm nennt diese Schlagworte ausdrücklich. Noch offen bleibt jedoch, mit welchen konkreten Maßnahmen die neue Bundesregierung diese Ziele erreichen möchte.
- Stärkung der Eignungskriterien: Die genaue Stoßrichtung bleibt unklar. Es ist zu vermuten, dass dieser Punkt im Zusammenhang mit der Entbürokratisierung zu verstehen ist, sodass Anforderungen an Eignungskriterien und deren Nachweise gelockert und flexibilisiert werden sollen – vermutlich primär im Unterschwellenbereich.
- Europe First Strategie: Die nachstehenden Ansätze sind grundsätzlich zu begrüßen, werfen jedoch Fragen zur umsetzbaren nationalen Anwendung auf – insbesondere im Hinblick auf die Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten:
- Bevorzugung von EU-Produkten durch Vorgabe eines Mindestanteils europäischer Wertschöpfung für öffentliche Ausschreibungen und bei der Inanspruchnahme europäischer Förderinstrumente.
- Vorrang für EU-Produkte bei mit Steuermitteln geförderten Produkten in kritischer Infrastruktur und Industrie.
Fazit
Während viele der geplanten Änderungen eine Erleichterung und Flexibilisierung für die Praxis darstellen, bleiben zentrale Details zur Umsetzung noch offen. Weitere Informationen und Analysen folgen.
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