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Im Westen (leider) wenig Neues: Immobilienwirtschaftliche Schlaglichter des Regierungsprogramms 2025–2029

Was bringt das neue Regierungsprogramm für die Immobilienbranche? Unser neuer Client Alert nimmt die geplanten Maßnahmen erneut unter die Lupe. Neben umfangreicher allgemeiner Programmatik enthält das Regierungsprogramm 2025–2029 wenig Handfestes. Unter anderem wird Folgendes angestrebt:

Vergabe von öffentlichen Grundstücken: Der öffentliche Grundstücksbestand soll künftig hauptsächlich nur mehr per Baurecht vergeben werden.

Wohnbau und Eigentumsbildung: Ein bundeseinheitliches Wohnbaukreditprogramm für junge Menschen soll geschaffen werden. Zudem wird eine weitere Möglichkeit der Eigentumsbildung unter dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz angestrebt.

Baurechtsgesetz und Betriebskostenkatalog: Das Baurechtsgesetz soll reformiert werden. Zudem ist eine Harmonisierung des Betriebskostenkatalogs unter den unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen geplant.

Mietrechtliche Anpassungen:

  • Künftig sollen große Handelsflächen von der Anwendung des Mietrechtsgesetzes ausgenommen werden.
  • Die Mindestbefristung für Wohnungsmieten soll von drei auf fünf Jahre erhöht werden.
  • Das System des Lagezuschlags soll verbessert werden.
  • Wertsicherungsvereinbarungen sollen gesetzlich neu geregelt werden: Bei Wohnraummiete soll die Wertsicherung auf Basis des VPI auf höchstens 3 % pro Jahr begrenzt werden, darüberliegende Inflationsraten sollen nur zur Hälfte berücksichtigt werden.
  • Im Vollanwendungsbereich des MRG sowie bei Kategorie- und WGG-Mieten soll 2025 keine Indexierung von Mieten auf Basis des VPI stattfinden. Für 2026 und 2027 sind Maximalanpassungen von 1 % bzw. 2 % vorgesehen.
  • Die Dauer der Rückforderbarkeit aufgrund unwirksamer Wertsicherungsvereinbarungen soll gesetzlich beschränkt werden.

Steuerliche Anpassungen:

  • Ein “Lückenschluss” in der steuerlichen Behandlung von Share Deals gegenüber Asset Deals bei der Grunderwerbsteuer ist mit 1. Juli 2025 geplant.
  • Ein Entfall der Grunderwerbsteuer bei erstmaligem Erwerb von Eigenheimen soll geprüft werden.

Fazit

Eine umfassende Reform des Mietrechts, wie sie in früheren Regierungsprogrammen diskutiert wurde, ist in diesem Programm nicht vorgesehen. Statt grundlegender Änderungen konzentriert es sich auf gezielte Anpassungen. Die konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen bleibt abzuwarten.

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