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Neue Schwellenwerte ab 1.1.2020

Ab dem 1.1.2020 treten neue Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren für die nächsten zwei Jahre (2020 und 2021) in Kraft. Die EU-Kommission hat im Oktober 2019 die neuen, deutlich gesunkenen Schwellenwerte angekündigt. Die Veröffentlichung erfolgt voraussichtlich im Dezember 2019.

Die österreichische Schwellenwerteverordnung 2018 (BGBl II Nr 211/2018) bleibt weiterhin (bis 31.12.2020) in Kraft und ermöglicht eine direkte Vergabe im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu einem Auftragswert in Höhe von EUR 100.000,– (exkl USt).

Hintergrund:

Die Schwellenwerte der EU basieren grundsätzlich auf den Schwellenwerten bzw Sonderziehungsrechten des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen (“Agreement on Government Procurement”, im Folgenden “GPA”). Die jetzige Schwellenwertanpassung (bzw -senkung) erfolgt auf Basis eines rein mathematischen Verfahrens, um zu gewährleisten, dass die Schwellenwerte den Euro-Äquivalenten der in dem GPA genannten Schwellenwerte entsprechen. (Siehe hierzu Erwägungsgrund 17 und 18 der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG.)

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