Neues österreichisches Pfandbriefgesetz
Das Bundesministerium für Finanzen hat einen Gesetzesentwurf samt Materialien, mit dem insb. ein Bundesgesetz über Pfandbriefe (Pfandbriefgesetz) erlassen wird, zur Begutachtung versandt.
Der Gesetzesentwurf umfasst nicht nur die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2162 (Covered Bond Richtlinie), sondern hat die Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für gedeckte Schuldverschreibungen zum Ziel, indem die drei bestehenden nationalen Rechtsgrundlagen (Hypothekenbankgesetz (HypBG), Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (PfandbriefG) und Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen (FBSchVG)) und die dazu erlassenen Verordnungen inhaltlich harmonisiert und durch ein einheitliches Bundesgesetz für sämtliche Arten von gedeckten Schuldverschreibungen ersetzt werden.