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Steuerliche Vorhaben im Regierungsprogramm 2025–2029: Erst Budgetkonsolidierung, dann Entlastung

Nach intensiven Verhandlungen wurde das Regierungsprogramm für die Legislaturperiode 2025–2029 vorgestellt. Auch im Bereich Steuern und Finanzen sind zahlreiche Änderungen geplant. Zur heutigen Angelobung der Regierung fassen wir die zentralen steuerlichen Vorhaben zusammen.

Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung

  • Verlängerung und Anpassung des Energiekrisenbeitrags Strom sowie des Energiekrisenbeitrags Fossile Energie.
  • Anpassung der Bankenabgabe (Stabilitätsabgabe).
  • Erhöhung der Stiftungseingangssteuer und des Stiftungseingangssteueräquivalents auf 3,5 % (von 2,5 %) sowie der Zwischensteuer für Stiftungen auf 27,5 % (von 23 %).
  • Effektivere steuerliche Erfassung von Share Deals in der Grunderwerbsteuer ab dem 1. Juli 2025, etwa durch Zusammenrechnung verbundener Erwerber.
  • Effektivere steuerliche Erfassung von Widmungsgewinnen im Rahmen der Immobilienertragsteuer (Widmungsabgabe) ab 2025.
  • Verlängerung des befristeten Spitzensteuersatzes von 55 % um vier weitere Jahre.
  • Aussetzung eines Drittels der Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs (kalte Progression).
  • Abschaffung des Klimabonus, Einführung eines Absetzbetrags für Pendler:innen ab 2026.
  • Reduktion des Kilometergeldes für Fahrräder und Motorräder auf 25 Cent.
  • Anpassung und Erweiterung der Digitalsteuer.
  • Vorzeitige Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen.
  • Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf E-Autos.
  • Erhöhung der Tabaksteuer und Ausweitung auf alternative Erzeugnisse.
  • Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien.
  • Ausweitung des Reverse-Charge-Systems in der Umsatzsteuer auf Grundstücke.
  • Effektivere Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung.

Einkommensteuer und Lohnverrechnung

  • Steuerliche Begünstigung von Überstunden und Zuschlägen ab 2027.
  • Einführung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie von bis zu EUR 1.000 für 2025 und 2026 (Evaluierung danach).
  • Anhebung des Freibetrags für das 13. und 14. Monatsgehalt.
  • Evaluierung steuerfreier Zuwendungen durch Arbeitgeber (z. B. Betriebsveranstaltungen, Mitarbeitergutscheine).
  • Digitalisierung und Entbürokratisierung der Lohnverrechnung und Arbeitnehmerveranlagung.
  • Attraktivere Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.
  • Umsetzung der Sozialpartnereinigung zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge.
  • Erhöhung des Freibetrags für Arbeitgeberzuwendungen zur privaten Vorsorge.

Unternehmenssteuerrecht und Standortpolitik

  • Stufenweise Senkung der Lohnnebenkosten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
  • Erleichterung von Betriebsübergaben durch Anhebung des Veräußerungsfreibetrags auf EUR 45.000 (von EUR 7.300) ab 2027.
  • Erhöhung der Basispauschalierung ab 2025 auf 13,5 % bis EUR 320.000 und ab 2026 auf 15 % bis EUR 420.000 (von 12 % bis EUR 220.000).
  • Erhöhung des Gewinnfreibetrags auf 15 % bis EUR 50.000 ab 2027 (von EUR 33.000).
  • Anhebung der Pkw-Luxustangente zunächst auf EUR 55.000 im Jahr 2027 mit geplanter Erhöhung auf EUR 65.000 (von EUR 40.000).
  • Evaluierung und Anpassung der Abschreibungsdauern an die tatsächlichen Nutzungsdauern.
  • Einsatz auf internationaler Ebene (OECD, EU) für koordinierte und rechtssichere Regelungen zu grenzüberschreitendem Homeoffice und Remote-Working.

Sonstige Maßnahmen

  • Vereinfachung der Quellensteuerrückerstattung durch Implementierung der EU-FASTER-Initiative.
  • Verstärkter Einsatz von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz zur Verbesserung von Transparenz und Kontrolle in der Finanzverwaltung.
  • Steuerliche Maßnahmen zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels sowie Anpassungen bei der Besteuerung in diesem Bereich.

Fazit

Das Regierungsprogramm 2025–2029 enthält zahlreiche steuerliche Maßnahmen, die vor allem der Budgetkonsolidierung dienen und kurzfristig in Kraft treten sollen. Steuerpflichtige sollten die Auswirkungen dieser Änderungen zeitnah prüfen und entsprechende Handlungsempfehlungen ableiten.

Gleichzeitig sind steuerliche Erleichterungen und Maßnahmen zur Digitalisierung und Standortstärkung geplant, die unter Budgetvorbehalt stehen und erst in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode umgesetzt werden sollen. Viele Vorhaben bedürfen noch einer weiteren Konkretisierung, deren legistische Umsetzung in den kommenden Jahren beobachtet werden muss.

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