Vergaberecht – Bundesvergabegesetz 2018 kundgemacht!
Das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) ist heute kundgemacht worden und tritt daher mit dem morgigen Tag (0:00 Uhr) in Kraft. Alle Vergabeverfahren, die ab morgen eingeleitet werden, unterliegen somit bereits den neuen Gesetzesbestimmungen.
Eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen gegenüber dem “alten” BVergG 2006 haben wir bereits mit früheren Client Alerts versendet. Das gesamte BVergG 2018 können Sie hier abrufen. Das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) ist heute kundgemacht worden und tritt daher mit dem morgigen Tag (0:00 Uhr) in Kraft. Alle Vergabeverfahren, die ab morgen eingeleitet werden, unterliegen somit bereits den neuDas neue Bundesvergabegesetz hat auch Auswirkungen auf die Gestaltung von Wettbewerbs-, Teilnahme- und Ausschreibungsunterlagen (bzw löst Änderungs- und Ergänzungsbedarf aus). Wenn Sie Fragen zu den zwingend erforderlichen oder zumindest empfehlenswerten Änderungen und Ergänzungen von Ausschreibungsunterlagen haben, stehen wir selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.