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Vergaberecht: Verlängerung der Schwellenwerteverordnung
Die Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die Schwellenwerteverordnung 2012 (BGBl II 2012/95) geändert wird, wird ein weiteres Mal um zwei Jahre verlängert. Sie tritt somit erst mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft.
Damit können auch weiterhin Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis zu einem geschätzten Auftragswert von EUR 100.000,- im Rahmen der Direktvergabe unmittelbar an geeignete Unternehmen vergeben werden.
Eine Übersicht über die derzeit geltenden Schwellenwerte finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
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Damit können auch weiterhin Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis zu einem geschätzten Auftragswert von EUR 100.000,- im Rahmen der Direktvergabe unmittelbar an geeignete Unternehmen vergeben werden.
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